Mietbedingungen
AGB
Mietservice Kaminski
1. Für Baumaschinen-Arbeitsbühnen, Bautrockner und Gerüste muss eine Diebstahl- und Maschinenbruchversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämie berechnet sich mit 10% des Mietpreises mit einer Selbstbeteiligung von 250,00€ zzgl. MwSt.
2. Der Mieter verpflichtet sich das Gerät vor Überbeanspruchung zu schützen.
3. Der Mieter verpflichtet sich das Gerät nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem betriebsfähigem, der Dauer der Einsatzzeit angemessenen Zustand zurückzugeben (gereinigter Zustand) und gegeben falls auf Mängel hinzuweisen.
4. Der Mieter verpflichtet sich die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe wie z.B Benzin-Diesel zu übernehmen. Ansonsten entstehen kosten von 2,50€ pro Liter.
5. Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand gegen Diebstahl zu schützen. Die Geräte dürfen nicht unbeaufsichtigt auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Nachts und an Wochenenden sind die Geräte verschlossen aufzubewahren.
6. Der Mieter verpflichtet sich auftretenden Störungen sofort zu beheben oder die Firma Mietservice Kaminski zu benachrichtigen.
7. Zur Berechnung der Tagesmiete werden 8 Arbeitsstunden zugrunde gelegt.
Jede weitere angefangene Arbeitsstunde wird mit 1/2 des Tagesmietpreises berechnet.
8. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises.
9. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
10. Miettage und -zeiten werden individuell mit uns vereinbart.
11. An- und Abtransport gehen zu Lasten des Mieters.
Am Tag der Abholung muss das Gerät/Maschine dem Vermieter abholbereit und frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden.
Beim Transport der Maschinen durch den Mieter ist allein der Fahrer für die Einhaltung der zulässigen. Transportabmessungen / Nutzlasten / Achslasten / Ladungssicherungen verantwortlich. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Versicherungsschutz.
12. Fehlendes Werkzeug und Zubehör bei Rückgabe oder Abholung der Maschine werden dem Mieter weiterberechnet.
13. Unter- bzw. Weitervermietung ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Andere bzw. weitere sondere Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
14. Für Schäden und Verluste, die dem Mieter durch Schlechtwetter oder Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht. Die Maschinen und Geräte sind nur für die konstruktiven bzw. angedachten Verwendungszwecke zu benutzten. Eine Zweckentfremdung ist
verboten bzw. hat der Mieter zu verantworten. Auf eine entsprechende Tragfähigkeit des Untergrundes ist zu achten.
15. Der Mietvertrag ist Bestandteil unserer Allgemeinen Verkauf- und Lieferbedingungen.
16. Stillstandzeiten sind grundsätzlich im Voraus schriftlich anzumelden und genehmigen zu lassen.
Nachträglich Freimeldungen werden nicht anerkannt.
17. Alle anfallenden Reparaturen und Reinigungsarbeiten, die der Mieter zu verantworten hat, werden mit 50,00 Euro pro angefangene Std. plus Materialkosten und Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.
18. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. Benutzung, dass er mit der Funktion der Maschine vertraut ist bzw. eingewiesen wurde. Unbefugten ist die Benutzung verboten. Er kennt die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und akzeptiert unsere Geschäftsbedingungen.
19. Rechnung ist nach 10 Tagen bei Rechnungserhaltung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zielüberschreitung werden Mahnungskosten berechnet.
20. Die gesondert berechnete gesetzliche Mehrwertsteuer ist zusätzlich vom Mieter zu zahlen.
21. Alle Mietmaschinen und Mietgeräte können geliefert und abgeholt sowie aufgebaut und abgebaut werden.
Bei einer Lieferung und Abholung werden zusätzliche Kosten nach Kilometern berechnet (KM x 1,50€). Das Auf- und Abbauen ist abhängig welche Mietmaschinen und Mietgeräte gebucht werden.
Hüpfburgen
1. Wenn die Hüpfburg während des Betriebs Schaden nimmt, muss der Betrieb
sofort eingestellt werden und alle Personen haben die Hüpfburg sofort zu
verlassen.
2. Bei starkem Wind ist der Betrieb der Hüpfburg einzustellen.
3. Das Gebläse darf nicht Nass werden, natürlich ist es Feuchtigkeitsgeschützt, bei starkem Regen muss es jedoch sofort abgebaut oder vor Nässe geschützt werden. Bitte bedenken sie das das Gebläse die Wassertropfen ansaugt und in die Burg bläst. Bei starken Windböen und/oder kräftigen Regenfällen ist das Spielgerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Der Lufteintritt am Gebläse muss freigehalten werden, es dürfen keine Gegenstände angesaugt
werden. Während des Luftfüll- und Luftablassvorgangs dürfen sich keine Personen auf oder in der Hüpfburg befinden.
4. Als Aufstellfläche ist eine ebene Fläche zu wählen, die von allen spitzen
Gegenständen gereinigt werden muss (Steinchen, Nägel, Schrauben usw.).
5. Die Hüpfburg muss auf der Unterlegplane aufgestellt werden. Auf der Plane
dürfen sich keine spitzen Gegenstände befinden.
6. Das Mitnehmen von Gegenständen aller Art (Spielsachen, Getränke, Schlüssel, …) ist untersagt.
7. Vor Benutzung der Hüpfburg Schuhe ausziehen. Ringe, Ketten, spitze
Gürtelschnallen oder ähnliche Kleidungsstücke ebenfalls ablegen.
8. Der Mieter verpflichtet sich, eine ständige Beaufsichtigung der Hüpfburg durch geeignete Erwachsene Personen zu gewährleisten.
9. Für Schäden, Diebstahl und Zerstörung haftet der Mieter mit seiner Haftpflichtversicherung.
10. Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme der Hüpfburg bei der Übergabe.
11. Bei Rückgabe muss die Hüpfburg sauber und trocken sein, sollte dies nicht der Fall sein berechnen wir eine Trocknungspauschale von 30 Euro. Bei starken Verschmutzungen berechnen wir nach Stundenlohn 50,00€ pro Std.
12. Es ist möglich 2 Wochen vor Mietbeginn den Vertrag zu stornieren. Falls am Tag der Buchung aus Wettertechnischen Gründen kein Aufbau möglich ist, stornieren wir den Auftrag kostenlos. Dieses Angebot gilt nur für Wetterbedingungen, alle anderen Stornierungsgründe sind von der Reglung
ausgeschlossen und werden mit 50 Prozent des Auftragswerts berechnet.